Unsere Leistungen im Überblick

Trotz der immer moderner werdenden Technologien und obwohl das Reinigen durch Ruß-Verunreinigungen schon lange nicht mehr zu den Hauptaufgaben eines Rauchfangkehrers zählt, ist die ordentliche Kontrolle von Feuerstätten sowie Abgasanlagen in regelmäßigen Intervallen durch Ihren Rauchfangkehrer durchzuführen.

Die Einhaltung der Überprüfungs- sowie Reinigungsintervalle ist gesetzlich verankert und somit sowohl durch Sie als Konsument als auch durch uns als öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer regelmäßig verpflichtend durchzuführen.

  • Abnahme von Abgasanlagen sowie Feuerstätten
  • Kesselreinigungen (Öl, Gas, Holz und Pellets)
  • Reinigung von Kamin und Kachelöfen
  • Überprüfung von Feuerstätten nach §25 LuftREnTG
    – bis 15 kW alle 3 Jahre auf Brand- und Betriebssicherheit
    – 15 bis 50 kW alle 2 Jahre auf Brand- und Betriebssicherheit sowie Umweltschutz
    – ab 50 kW jährlich auf Brand- und Betriebssicherheit sowie Umweltschutz
  • Betriebsdichtheitsprüfungen von Kaminen nach § 32 LuftREnTG
    – vor erstmaliger Inbetriebnahme
    – bei wesentlichen Änderungen (z.B.: Errichtung neuer Feuerstätte)
    – wiederkehrend alle 5 Jahre bei Überdruck und alle 10 Jahre bei Unterdruck
  • Abgasmessungen
  • Verbrennungsluftmessungen nach Önorm B8311
  • Fangberechnung nach EN13384, der rechnerische Nachweis für einen sicheren Heizbetrieb
  • Feuerlöscherüberprüfung nach Ö-Norm F1053
  • Verkauf von Feuerlöscher und CO Warner

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